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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografie im Jahr 2010


Gültigkeit eines Vertrages

Hochzeitsreportagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Mündliche Abreden mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Creative Foto AG sind ungültig.

Gewährleistung

Bei analogen Aufnahmen werden die Negative in einwandfreiem Zustand nach Erfüllung des Vertrages dem Brautpaar überlassen. Die Anzahl der Aufnahmen richtet sich nach der Dauer der gebuchten Reportage sowie Anzahl Gäste der Hochzeitsgesellschaft und ist witterungsabhängig. Es besteht kein Anspruch auf alle Fotoaufnahmen einer Reportage. Entscheide hinsichtlich der Auswahl der Aufnahmen werden von der Creative Foto AG getroffen.

Haftung

Für Schäden an den Negativen, Fotoabzügen und Fotobüchern, die nach der Auslieferung  infolge Lagerung und Benützung entstehen, wird jede Hafung durch die Creative Foto AG abgelehnt. Diese können im Laufe der Zeit durch Licht- und Temperatureinflüsse Veränderung in der Konsistenz erfahren.

Rechtsgültigkeit des Vertrages

Ein unterzeichneter Vertrag wird rechtsgültig wenn der Auftraggeber eine Anzahlung von CHF 400.- geleistet hat. Die Anzahlung ist innert 10 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages zu leisten. Ansonsten ist die Creative Foto AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Vertragsauflösung

Im Falle einer Auflösung der Vertrages durch den Auftraggeber verfällt die Anzahlung von CHF 400.- zu Gunsten der Creative Foto AG. Kann die Creative Foto AG aus Gründen, die nicht durch den Auftraggeber verursacht worden ist, ihre vertraglichen Pflichten nicht einhalten, ist die Creative Foto AG zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung von CHF 400.- verpflichtet. Weitere Forderungen werden abgelehnt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen können ist Rothenburg/LU



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